Das ganze Haus allein zu nutzen ist uns nicht möglich. Bei der Neuerrichtung der Zwischenwände im OG richten wir uns zum größten Teil nach den ehemals vorhandenen Wänden. Z. B. zur Abgrenzung zum 2. Bauabschnitt, bei dem im OG eine Mietwohnung geplant ist, müssen wir von den historischen Vorgaben abweichen.
Deswegen wird diese ehemalige Saaltür
ausgebaut. Sie wird dann im UG in unserem Wohnbereich wieder eingebaut.
Die Türöffnung der Saaltür wird verschlossen, da genau auf dieser Höhe die Wand zum 2. Bauabschnitt gezogen wird: